Hinweisgeberverfahren

Diese Meldestelle nimmt uns betreffende Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU Whistleblower-Richtlinie entgegen.
Bitte beschreiben Sie den zu meldenden Vorfall so genau wie möglich (Was, Wer, Wann, Häufigkeit). Soweit sie über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden wollen, geben Sie dies in Ihrer Meldung mit an. Hierfür benötigen wir mindestens eine E-Mail-Adresse.

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